Nutzungs-
bedingungen

  1. Die Flächen im Treibhaus sind für Menschen vorgesehen, die einen Raum suchen, den sie sonst nicht zu Verfügung hätten. Die Betreiber des Treibhauses behalten sich vor, unter den Bewerberinnen und Bewerbern eine Auswahl zu treffen. Eine Garantie auf Annahme gibt es nicht.
  2. Im Treibhaus zu übernachten und zu wohnen ist nicht gestattet.
  3. Rein gastronomische Angebote zu betreiben (z.B. Café- oder Barbetrieb) ist im Treibhaus nicht gestattet. Catering im Rahmen von Events ist aber möglich.
  4. Jeder Nutzer verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten leer, sauber und unverändert wieder zurück zu geben. An den Wänden dürfen nur Objekte angebracht werden, die sich rückstandlos entfernen lassen. Bohren, Dübeln und Bemalen sind nicht gestattet. Aufzüge, Flure und sonstiges Inventar sind sorgsam zu behandeln. Mitgebrachtes Material muss nach der Nutzung wieder entfernt werden.
  5. Jeder Nutzer zahlt Miete nach dem Prinzip „Zahle, was es dir Wert ist“. Grundsätzlich ist die kommerzielle Nutzung der Räumlichkeiten erlaubt. Allerdings ist jeder Nutzer selbst verantwortlich für die Versteuerung seiner Einnahmen, ebenso wie die eigenverantwortliche Zahlung von Abgaben und Entgelten wie z.B. GEMA oder Künstersozialabgabe.
  6. Bei Einzug wird eine Kaution hinterlegt, deren Höhe sich nach der angestrebten Nutzung richtet.
  7. Das Gebäude ist werktags regulär von 10-19 Uhr geöffnet und für die Öffentlichkeit zugänglich. Gegen Pfand werden Transponder ausgegeben, mit denen das Gebäude 24/7 betreten werden kann. Wochenend- und Abendveranstaltungen bedürfen der Rücksprache mit den Organisatoren.
  8. Jeder Nutzer kann ein passendes Schloss für seinen Raum zum Selbstkostenpreis erwerben. Einer von drei Schlüsseln verbleibt beim Treibhaus-Team.
  9. Jeder Nutzer ist auf seiner Fläche verantwortlich für seine eigene Sicherheit, wie auch für die Sicherheit der Gäste des Treibhauses. Bestimmungen zum Brandschutz und zur Verkehrssicherung sind unbedingt nachzukommen.
  10. Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Nutzer zwingend erforderlich.
  11. Die Organisatoren des Treibhauses erwarten, dass die zugesagten Räumlichkeiten entsprechend des vorgelegten Konzepts genutzt werden.
  12. Das Treibhaus ist Gegenstand einer Forschungsarbeit (Masterarbeit „Cultural Leadership“). Kooperation und Mitwirkung aller Beteiligten ist erwünscht.